Unternehmen

Wie aus einem Projekt ein erwerbbares Asset wird.

Die Technik entscheidet, ob ein Speicher funktioniert. Die Struktur entscheidet, ob er verkäuflich ist. Beides ist Handwerk, aber nicht dasselbe.

Der Grundgedanke

Ein Käufer erwirbt keine Anlage, sondern ein Bündel aus Rechten, Verträgen und Nachweisen. Ob dieses Bündel vollständig, übertragbar und frei von Überraschungen ist, entscheidet über Preis und Vollzug.

Deshalb beginnt die Transaktionsvorbereitung nicht kurz vor dem Verkauf, sondern mit dem ersten Vertrag. Ein Pachtvertrag ohne Übertragungsklausel, eine Netzanschlusszusage auf den falschen Rechtsträger, ein Gutachten ohne Nutzungsrecht für Dritte — jeder dieser Fehler kostet später Monate oder Geld.

Ablauf einer Übergabe

  1. Vorbereitung

    Gesellschaftsstruktur prüfen, Datenraum vervollständigen, Übertragbarkeit aller Verträge sicherstellen. Diese Arbeit findet vor dem ersten Investorengespräch statt.

  2. Ansprache und Vertraulichkeit

    Anonymisiertes Kurzprofil, dann Vertraulichkeitsvereinbarung, dann Zugang zum Datenraum. Keine Projektdetails vor der Vereinbarung.

  3. Due Diligence

    Rechtliche, technische, steuerliche und kommerzielle Prüfung durch den Erwerber und seine Berater. Wir beantworten Fragen schriftlich und protokolliert.

  4. Verhandlung

    Kaufvertrag, Garantien, Freistellungen, Kaufpreismechanik, Bedingungen des Vollzugs. Bei Forward-Strukturen zusätzlich die Meilensteindefinition.

  5. Vollzug

    Übertragung der Anteile oder Wirtschaftsgüter, Anzeigen an Netzbetreiber und Behörden, Übergabe der Dokumentation.

  6. Übergabephase

    Begleitung des Erwerbers bis zur betrieblichen Übernahme; bei Bedarf weitere Entwicklungsleistungen als Dienstleistung.

Was tatsächlich übergeben wird

Nicht abstrakt, sondern als Liste. Was hier fehlt, fehlt auch im Datenraum.

BereichGegenstand
GesellschaftAnteile an der Projektgesellschaft, Registerunterlagen, Geschäftsführungsregelung
FlächePacht- oder Optionsvertrag, dingliche Sicherung, Leitungsrechte, Zuwegungsvereinbarung
NetzNetzanschlusszusage, Anschlussvertrag, Bescheid über den Baukostenzuschuss (BKZ), Korrespondenz mit dem Netzbetreiber
GenehmigungBaugenehmigung oder Bauvorbescheid, sämtliche Fachgutachten mit Nutzungsrecht für Rechtsnachfolger
TechnikAusführungsplanung, Einlinienschema, Einheitenzertifikate, Zertifizierungspfad nach VDE-AR-N 4110
BauEPC-Angebote oder -Verträge mit Preis- und Terminbindung, Sicherheiten
KommerziellFinanzmodell mit Quellenangaben, Vermarktungskonzept, Angebote von Direktvermarktern

Warum je Projekt eine eigene Gesellschaft

Jedes Vorhaben wird in einer eigenen Projektgesellschaft geführt. Der Grund ist nicht Formalismus, sondern die Übertragbarkeit: Ein Share Deal überträgt Genehmigungen und Netzanschlussverträge, ohne dass jeder einzelne Vertrag umgeschrieben werden muss.

Der zweite Grund ist die Kapselung. Eine Gesellschaft, die nur ein Projekt hält und nie etwas anderes getan hat, ist prüfbar. Eine Gesellschaft mit gemischter Historie erzeugt in jeder Due Diligence Fragen, die niemand mehr abschließend beantworten kann.

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