Investoren

Was wir übergeben, und in welcher Form.

Vier Transaktionsmodelle, ein Datenraum, eine Projektgesellschaft je Vorhaben. Diese Seite beschreibt die Modelle mit ihren Nachteilen — die sind für eine Auswahlentscheidung nützlicher als die Vorzüge.

54GW1
Anschlusszusagen 2025 gegenüber 574 GW Anfragen — knapp ist nicht die Idee, sondern die Zusage
41–94GW2
Speicherbedarf nach Netzentwicklungsplan für 2037 bis 2045

Was in diesem Markt knapp ist

Nicht Projektideen. 2025 gingen bei den Netzbetreibern Anschlussanfragen über rund 574 GW ein — zugesagt wurden rund 54 GW.1 Knapp sind Projekte, die eine institutionelle Due Diligence überstehen: mit gesicherter Fläche, belastbarer Netzanschlusszusage, Baurecht und einer Dokumentation, in der nichts fehlt.

Unsere Arbeit besteht im Wesentlichen daraus, diesen Zustand herzustellen. Das ist weniger spektakulär als Technik, entscheidet aber darüber, ob eine Transaktion zustande kommt.

Vier Modelle im Vergleich

Welches Modell passt, hängt weniger vom Projekt ab als von Ihrer Risikobereitschaft und Ihrem Zeithorizont.

ModellWas übertragen wirdTypische StufeSpricht dafürSpricht dagegen
Share DealAnteile an der Projektgesellschaft mit allen Rechten, Verträgen und Genehmigungen.RtB
  • Genehmigungen und Netzanschlussverträge müssen nicht einzeln übertragen werden
  • Ein Vertragswerk statt vieler Einzelübertragungen
  • Etablierter Standard, den Finanzierer kennen
  • Sie übernehmen die Historie der Gesellschaft mitsamt allen Altlasten
  • Erfordert eine gründliche gesellschaftsrechtliche und steuerliche Prüfung
  • Steuerliche Folgen abhängig von der Struktur des Erwerbers
Asset DealEinzelne Wirtschaftsgüter, Rechte und Verträge, ohne die Gesellschaft.RtB
  • Keine Übernahme unbekannter Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • Klar abgegrenzter Erwerbsgegenstand
  • Abschreibungsgrundlage nach Kaufpreisallokation
  • Jeder Vertrag muss einzeln übertragen werden, oft mit Zustimmung Dritter
  • Netzanschluss- und Pachtverträge sind nicht immer frei übertragbar
  • Höherer Aufwand und längerer Vollzug
Forward PurchaseKaufvertrag über ein Projekt, das die Baureife noch nicht erreicht hat; Vollzug bei Erfüllung definierter Bedingungen.ab Netzanschlusszusage
  • Zugriff auf Projekte vor dem Wettbewerb
  • Niedrigerer Einstiegspreis als bei RtB
  • Planungssicherheit für beide Seiten
  • Sie tragen einen Teil des Entwicklungsrisikos
  • Bedingungseintritt kann sich verzögern oder ausbleiben
  • Kaufpreisanpassungsmechanismen sind verhandlungsintensiv
Co-DevelopmentGemeinsame Entwicklung ab einer frühen Stufe, mit geteilten Kosten und geteilter Steuerung.ab gesicherter Fläche
  • Früheste Einstiegsbewertung
  • Mitgestaltung der technischen Auslegung
  • Exklusivität auf Projektrechte
  • Volles Entwicklungsrisiko anteilig
  • Governance zwischen zwei Parteien muss vertraglich sauber geregelt sein
  • Kapitalbindung über mehrere Jahre ohne Erlöse

Die Zuordnung zur Stufe ist typisch, nicht zwingend. Welche Kombination sinnvoll ist, klärt sich im Gespräch über Ihr Suchprofil.

Datenraumstruktur

Wir führen den Datenraum von der ersten Standortprüfung an, nicht erst zur Transaktion. Das ist der Unterschied zwischen einer Dokumentation und einer nachträglichen Rekonstruktion.

OrdnerInhaltAb welcher Stufe vollständig
01 GesellschaftGesellschaftsvertrag, Registerauszug, Gesellschafterliste, Geschäftsführungab Gründung der SPV
02 GrundstückPacht- oder Optionsvertrag, Grundbuchauszug, Lageplan, Leitungsrechte, ZuwegungFläche gesichert
03 NetzAnschlussanfrage, Netzverträglichkeitsprüfung, Netzanschlusszusage, Anschlussvertrag, BKZ-BescheidNetzanschlusszusage
04 GenehmigungBauantrag oder Bauvoranfrage, Bescheid, Schall-, Brandschutz- und ArtenschutzgutachtenBaurecht
05 TechnikAuslegung, Einlinienschema, Komponentendatenblätter, Einheitenzertifikate, ZertifizierungspfadRtB
06 BauEPC-Angebote, Terminplan, Preis- und Terminbindung, BürgschaftenRtB
07 WirtschaftlichkeitFinanzmodell, Annahmen mit Quellenangabe, Sensitivitäten, VermarktungskonzeptRtB
08 Recht und SteuernVertragsübersicht, Versicherungen, steuerliche StrukturRtB

Zugang erhalten Interessenten nach Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung. Die Struktur bleibt über alle Projekte gleich, damit ein wiederkehrender Käufer sich nicht jedes Mal neu orientieren muss.

Bankfähigkeit — was das konkret heißt

Bankfähig ist ein Projekt, wenn ein Fremdkapitalgeber die Erlösseite über die Kreditlaufzeit für ausreichend belastbar hält und die technische Ausführung den Standards entspricht, die seine Gutachter prüfen.

Praktisch heißt das vier Dinge: die Zertifizierbarkeit nach VDE-AR-N 4110 ist von der Auslegung an mitgedacht; die Komponenten haben Einheitenzertifikate und dokumentierte Garantiebedingungen; der EPC-Vertrag hat Preis- und Terminbindung mit Sicherheiten; und das Finanzmodell nennt für jede Annahme eine Quelle.

Der häufigste Grund, aus dem ein technisch einwandfreies Projekt in der Finanzierung scheitert, ist der vierte Punkt: ein Modell, dessen Annahmen niemand mehr herleiten kann.

Zugang zur Pipeline anfragen

Ein präzises Suchprofil erspart beiden Seiten Zeit. Nennen Sie Leistungsklasse, Region, gewünschte Entwicklungsstufe und Zeithorizont — dann sagen wir Ihnen, ob wir dazu etwas haben.

Leistungsklasse, Region, Entwicklungsstufe, Zeithorizont.

Ihre Angaben nimmt unser Hosting-Anbieter Netlify für uns entgegen und gibt sie an unser Team weiter. Näheres in den Datenschutzhinweisen.

Häufige Fragen zur Transaktion

Fragen, die in jeder ersten Due Diligence gestellt werden. Hier stehen die Antworten, bevor jemand danach fragen muss.

Was genau wird bei einem Share Deal übertragen?

Die Anteile an der Projektgesellschaft — und damit alles, was auf sie lautet: Pacht- oder Optionsvertrag, Netzanschlusszusage und -vertrag, Baugenehmigung, Gutachten, EPC-Angebote. Der Vorteil ist, dass nichts einzeln übertragen und von Dritten genehmigt werden muss. Der Preis dafür ist die Historie: Sie übernehmen die Gesellschaft mit allem, was sie je getan hat. Deshalb wiegt die gesellschaftsrechtliche und steuerliche Prüfung hier schwerer als beim Asset Deal.

Was liegt bei Ready to Build tatsächlich vor?

Alles, was zum Baubeginn nötig ist: gesicherte Fläche, unterzeichneter Netzanschlussvertrag, Baurecht, Ausführungsplanung Mittelspannung, Einheitenzertifikate der Komponenten, EPC-Angebote mit Preis- und Terminbindung und ein durchgerechnetes Finanzmodell. Was nicht vorliegt, ist die Investitionsentscheidung — die trifft der Käufer. Die Entwicklungsrisiken sind damit abgearbeitet; es verbleiben Bau-, Beschaffungs- und Marktrisiken. Die vollständige Nachweisliste je Stufe steht auf Entwicklungsstufen.

Wie ist der Datenraum strukturiert?

Acht Ordner, über alle Projekte gleich: Gesellschaft, Grundstück, Netz, Genehmigung, Technik, Bau, Wirtschaftlichkeit, Recht und Steuern. Jeder Ordner hat eine Stufe, ab der er vollständig ist — der Netzordner mit der Netzanschlusszusage, der Technikordner mit RtB. Geführt wird er von der ersten Standortprüfung an und nicht zur Transaktion hin; das ist der Unterschied zwischen einer Dokumentation und einer nachträglichen Rekonstruktion. Zugang nach Vertraulichkeitsvereinbarung.

Was bedeutet Bankability konkret?

Dass ein Fremdkapitalgeber die Erlösseite über die Kreditlaufzeit für belastbar hält und die Ausführung den Standards seiner Gutachter entspricht. Praktisch vier Dinge: Die Zertifizierbarkeit nach VDE-AR-N 4110 ist von der Auslegung an mitgedacht, die Komponenten haben Einheitenzertifikate und dokumentierte Garantiebedingungen, der EPC-Vertrag hat Preis- und Terminbindung mit Sicherheiten, und jede Annahme im Finanzmodell nennt eine Quelle. Der häufigste Grund, aus dem ein technisch einwandfreies Projekt in der Finanzierung scheitert, ist der vierte Punkt.

In welchen Entwicklungsstufen ist ein Einstieg möglich?

Ab gesicherter Fläche als Co-Development, ab Netzanschlusszusage als Forward Purchase, ab Baurecht oder RtB als Share oder Asset Deal. Je früher, desto niedriger die Bewertung und desto höher das getragene Entwicklungsrisiko: Das Restrisiko bis zur Inbetriebnahme liegt bei gesicherter Fläche noch bei 70 bis 85 Prozent, bei RtB bei 5 bis 12. Das sind Erfahrungswerte aus eigener Arbeit und keine Marktstatistik — nachzulesen mit allen acht Stufen auf Entwicklungsstufen.

Welche Risiken verbleiben nach Übergabe beim Käufer?

Bei Übergabe in RtB: Bau- und Beschaffungsrisiko, Lieferketten- und Terminrisiko, das Zertifizierungsrisiko bis zur Konformitätserklärung und über die gesamte Laufzeit das Marktrisiko der Erlöse. Dazu zwei regulatorische Positionen mit Datum: Die Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG gilt nur für Anlagen, die bis August 2029 in Betrieb gehen3, und die künftige Systematik AgNes soll zum 1. Januar 2029 wirksam werden.4 Wir rechnen Projekte deshalb in zwei Varianten, mit und ohne künftiges Leistungsentgelt.

Wie groß ist die Pipeline, und wie belastbar ist diese Zahl?

Kleiner als bei einem Konzernentwickler. Wir sind ein Boutique-Entwickler und kein Bestandshalter mit dreistelligem Megawattportfolio; wir sagen das hier, weil eine Due Diligence es ohnehin feststellt. Was in Entwicklung ist, steht mit der jeweils erreichten Stufe in der Projektübersicht. Greenfield-Standorte zählen wir dort nicht mit: Eine Pipeline-Zahl aus ungesicherten Flächen ist keine Aussage, sondern eine Absichtserklärung.

Wer betreibt die Anlage nach der Übergabe?

Im Regelfall der Käufer, über den Betriebsführer seiner Wahl. Betriebsführung und kaufmännisches Management gehören aber zu dem, was wir können — wenn ein Käufer den Entwickler in der Betriebsphase behalten will, ist das eine eigene Vereinbarung und kein Automatismus. Übergeben wird in jedem Fall die Dokumentation: Anlagenzertifikat, Konformitätserklärung, Inbetriebsetzungsprotokoll und das angebundene Energiemanagementsystem.

Quellen

Quellen zuletzt abgeglichen am

  1. Bundesnetzagentur (Monitoring), berichtet von pv magazine: Netzanschlussanfragen und -zusagen für Batteriespeicher im Jahr 2025. Stand 2026-08-25. Zur Quelle
  2. Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW): Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045, Version 2025, erster Entwurf. Stand 2025-12-10. Zur Quelle
  3. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 118 EnWG – Übergangsregelungen. Stand 2025-11. Zur Quelle
  4. Raue Rechtsanwälte (Erläuterung): AgNes: BNetzA veröffentlicht vollständigen Festlegungsentwurf zur neuen Netzentgeltsystematik Strom. Stand 2026-08. Zur Quelle