Worum es geht
Ein Batteriespeicher ist eine Reihe von Containern auf einem befestigten Untergrund, dazu eine Trafostation und ein Kabel zum Stromnetz. Er ist leiser als eine Windkraftanlage, niedriger als eine Halle und braucht deutlich weniger Fläche als ein Solarpark gleicher Leistung.
Er speichert Strom, wenn im Netz zu viel davon ist, und gibt ihn ab, wenn zu wenig da ist. Dafür wird er gebraucht, und dafür wird er bezahlt. Für Sie als Eigentümer bedeutet das: eine langfristige Pacht, meist über 20 bis 25 Jahre, für eine vergleichsweise kleine Fläche.
Ob Ihre Fläche in Frage kommt, entscheidet vor allem eines: die Entfernung zum Stromnetz.
Wo wir gesucht haben
Jeder Punkt ist ein Umspannwerk ab 110 Kilovolt. Zusammen sind es 3.770 — die Grundgesamtheit, mit der ein bundesweites Screening anfängt, aus öffentlichen Daten zusammengestellt. Ihre Fläche wird interessant, wenn sie nah an einem dieser Punkte liegt.
Ein Punkt ist ein Umspannwerk, kein Projekt. Die Karte zeigt, wo das Stromnetz Anschlusspunkte hat — nicht, wo wir bauen, und nicht, welche Flächen uns interessieren. Welche Standorte in der engeren Auswahl sind, steht hier nicht und wird hier nicht stehen.
- 380 kV292
- 220 kV122
- 110 kV3.356
Ungefähre Lage setzen
Tippen Sie auf die Karte, wo Ihre Fläche liegt. Oder geben Sie oben Ihre Postleitzahl ein — dann setzt sich der Punkt auf die Mitte der Region.
- Im Umkreis von 5 km
- —
- Im Umkreis von 10 km
- —
- Im Umkreis von 20 km
- —
- Nächstes Umspannwerk
- —
Nähe allein entscheidet nichts. Ob an einem Umspannwerk noch Anschlusskapazität frei ist, sagt erst die Anfrage beim Netzbetreiber — und genau die übernehmen wir.
Grenzen: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, VG2500.1 Umspannwerke und Postleitzahlgebiete: OpenStreetMap-Mitwirkende.2 Stand der Abfrage: 13. September 2026. Gerechnet wird in UTM-Zone 32; Entfernungen stimmen auf 20 Kilometer bis auf rund 40 Meter.
Was eine Fläche geeignet macht, steht gleich darunter — und der erste Punkt ist der wichtigste: die Entfernung zum nächsten dieser Punkte. Wenn Sie glauben, dass Ihre Fläche passen könnte, melden Sie sie. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Woran wir eine geeignete Fläche erkennen
Keine dieser Angaben ist ein Ausschlusskriterium für sich allein. Sie zusammen ergeben das Bild.
| Merkmal | Günstig | Warum |
|---|---|---|
| Entfernung zum Umspannwerk | unter 2 km, ideal unter 500 m | Jeder Meter Kabel kostet Geld und Genehmigung. Ab einigen Kilometern trägt sich ein Projekt selten. |
| Größe | ab etwa 0,3 ha, meist 0,5 bis 2 ha | Ein Speicher mit 20 MW passt auf rund einen halben Hektar. Mehr Fläche schadet nicht, weniger begrenzt die Leistung. |
| Zuwegung | befahrbar für Schwerlastverkehr | Container und Transformator kommen per Tieflader. Eine Feldwegzufahrt reicht oft, muss aber tragfähig sein. |
| Bestehende Anlage | Photovoltaik, Wind oder Biogas mit Netzanschluss | Ein vorhandener Anschlusspunkt kann mitgenutzt werden — das ist der schnellste Weg ans Netz. |
| Vorbelastung | Gewerbegebiet, Konversionsfläche, Nähe zu Infrastruktur | Bereits genutzte Flächen sind planungsrechtlich meist einfacher als unberührte Landschaft. |
| Naturschutz | keine Schutzgebietsausweisung auf der Fläche | Schutzgebiete schließen ein Projekt nicht immer aus, verlängern das Verfahren aber erheblich. |
Seit Dezember 2025 sind Batteriespeicher unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich privilegiert — im Zusammenhang mit einer bestehenden Erneuerbaren-Anlage oder ab 4 MW im Umkreis von 200 Metern um ein Umspannwerk.3 Das kann ein Bebauungsplanverfahren ersparen. Was das im Einzelnen bedeutet, steht in der Regulatorik.
Die häufigsten Gründe, warum eine Prüfung negativ ausfällt
Sechs Gründe, chronologisch nach dem Zeitpunkt, an dem sie sichtbar werden. Vier davon stehen fest, bevor irgendjemand Geld ausgegeben hat.
- Die Entfernung zum Netz ist zu groß
- Jeder Kilometer Mittelspannungskabel kostet Geld, braucht Wegerechte über fremde Grundstücke und verlängert das Genehmigungsverfahren. Ab einigen Kilometern trägt ein Projekt das selten. Der Vorteil dieses Grundes: Er steht meist schon nach der ersten Kartenauswertung fest und kostet niemanden mehr als eine Woche.
- Die Fläche ist bereits anderweitig gebunden
- Häufiger als erwartet liegt auf der Fläche schon eine Option eines anderen Entwicklers, ein Vorkaufsrecht oder ein Nutzungsrecht aus einem Windvorhaben. Manchmal ist auch nicht die Fläche gebunden, sondern die Anschlusskapazität am nächsten Umspannwerk — von einem Projekt, das noch nicht gebaut ist und vielleicht nie gebaut wird. Beides klärt sich früh, und beides ist nicht verhandelbar.
- Der Netzanschluss wird abgelehnt — oder nur zu einem Preis zugesagt, der nicht trägt
- Der häufigste Grund und der mit dem größten Gewicht. Entweder ist am nächstgelegenen Punkt keine Kapazität frei, oder die Zusage kommt mit einem Baukostenzuschuss (BKZ), den das Projekt nicht mehr trägt. Der Zuschuss richtet sich nach dem örtlichen Leistungspreis und kann zwischen zwei Netzgebieten um ein Vielfaches auseinanderliegen; dass Speicher ihn zahlen, hat der Bundesgerichtshof 2025 bestätigt.4 Zur Größenordnung: 2025 standen bundesweit rund 574 GW Anschlussanfragen rund 54 GW Zusagen gegenüber.5
- Erschließung oder Zuwegung sind nicht darstellbar
- Ein Batteriecontainer wiegt mehrere Tonnen und kommt per Tieflader. Führt die Zufahrt über einen nicht tragfähigen Feldweg, eine zu enge Ortsdurchfahrt oder eine Brücke mit Lastbeschränkung, muss sie ertüchtigt werden — mit der Zustimmung fremder Eigentümer und auf Kosten des Projekts. Dasselbe gilt für Leitungsrechte, wenn das Kabel über Nachbargrundstücke geht. Das ist der Grund, der am spätesten auffällt und deshalb am meisten Arbeit vernichtet.
- Baurecht ist nicht erreichbar
- Ohne Baurecht kein Projekt. Im Außenbereich hängt vieles an der Privilegierung nach § 35 BauGB: Sie greift im Zusammenhang mit einer vorhandenen Erneuerbaren-Anlage oder ab 4 MW im Umkreis von 200 Metern um eine Umspannanlage — gedeckelt auf 0,5 Prozent der Gemeindefläche und höchstens 50.000 Quadratmeter je Gemeinde.3 Greift sie nicht, braucht es einen Bebauungsplan, und der braucht eine Gemeinde, die ihn aufstellen will. Gegen den erklärten Willen einer Kommune entsteht hier nichts.
- Die Wirtschaftlichkeit kippt durch die Marktentwicklung
- Zwischen der ersten Rechnung und der Investitionsentscheidung liegen ein bis drei Jahre. In dieser Zeit bewegen sich Spreads, Systempreise, Zinsen und die Netzentgeltsystematik. Die Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG gilt nur für Anlagen, die bis August 2029 in Betrieb gehen6; was danach gilt, verhandelt das AgNes-Verfahren mit vorgesehenem Wirksamwerden zum 1. Januar 2029.7 Ein Modell, das nur die Annahmen von heute kennt, ist für zwanzig Jahre zu kurz gedacht.
Dieselben Gründe stehen auf Entwicklungsstufen noch einmal — dort je Stufe, an der Projekte typischerweise abbrechen.
Was nach Ihrer Meldung passiert
Vier Schritte. Für die ersten drei brauchen Sie nichts zu tun außer abzuwarten.
Erste Einschätzung — wenige Tage
Wir prüfen Lage, Netznähe und planungsrechtliche Ausgangslage anhand öffentlicher Daten. Ergebnis ist ein klares Ja, Nein oder Vielleicht — kein Verkaufsgespräch.
Netzprüfung — mehrere Wochen
Wir klären mit dem zuständigen Netzbetreiber, welche Anschlusskapazität am nächstgelegenen Punkt tatsächlich verfügbar ist. Das ist der Schritt, an dem die meisten Standorte entschieden werden.
Angebot und Sicherung — nach Abstimmung
Passt der Standort, erhalten Sie ein Pacht- oder Optionsangebot mit Laufzeit, Vergütung und Rückbauregelung. Wir empfehlen ausdrücklich, es anwaltlich prüfen zu lassen.
Entwicklung — ein bis drei Jahre
Netzanschlussantrag, Genehmigung, Planung, Zertifizierung. Während dieser Zeit ändert sich für Sie nichts; die Fläche bleibt nutzbar, bis gebaut wird.
Wie Pachtmodelle grundsätzlich funktionieren
Üblich ist eine jährliche Pacht je Hektar oder je installiertem Megawatt, oft mit einer Indexierung an die Verbraucherpreise. Manche Verträge sehen zusätzlich eine Beteiligung an den Erlösen vor; das ist für den Eigentümer die chancenreichere und zugleich unsichere Variante.
Zwischen Vertragsabschluss und Baubeginn liegen üblicherweise ein bis drei Jahre Entwicklungszeit. Für diesen Zeitraum wird meist eine geringere Sicherungszahlung vereinbart, die volle Pacht beginnt mit dem Bau oder der Inbetriebnahme.
Zum Vertrag gehören außerdem: die Sicherung im Grundbuch, eine Rückbauverpflichtung mit hinterlegter Sicherheit, die Regelung von Leitungsrechten und Zuwegung sowie die Frage, was bei Verkauf des Grundstücks oder Wechsel des Projektentwicklers gilt.
Fläche melden
Fünf Angaben genügen für eine erste Einschätzung. Wenn Sie etwas nicht wissen, lassen Sie das Feld frei oder schreiben Sie es dazu.
Was Eigentümer meistens fragen
Welche Flächengröße wird mindestens benötigt?
Ab etwa 0,3 Hektar wird es interessant, üblich sind 0,5 bis 2 Hektar. Ein Speicher mit 20 MW passt auf rund einen halben Hektar — deutlich weniger als ein Solarpark gleicher Leistung. Mehr Fläche schadet nicht, weniger begrenzt die Leistung und damit meist auch die Pacht. Der Zuschnitt zählt mit: Ein langer schmaler Streifen ist schwerer zu belegen als ein kompaktes Rechteck.
Wie nah muss ein Umspannwerk sein?
Unter 2 Kilometer ist gut, unter 500 Meter sehr gut. Jeder Meter Kabel kostet Geld, braucht Wegerechte über fremde Grundstücke und verlängert das Genehmigungsverfahren; ab einigen Kilometern trägt sich ein Projekt selten. Das ist der häufigste Grund, aus dem wir absagen müssen. Wo die Umspannwerke in Ihrer Gegend liegen, zeigt die Karte weiter oben — sie sagt allerdings nichts darüber, ob dort noch Kapazität frei ist.
Kann ich die Fläche weiter landwirtschaftlich nutzen?
Bis zum Baubeginn uneingeschränkt: Zwischen Vertragsabschluss und Bau liegen üblicherweise ein bis drei Jahre, und in dieser Zeit ändert sich für Sie nichts. Danach nicht mehr dort, wo Container und Trafostation stehen — der Boden ist befestigt. Die Randflächen werden in der Regel begrünt und extensiv gepflegt; ob sich das mit Mahd oder Beweidung verträgt, gehört in den Vertrag und nicht in eine Zusage auf einer Website. Nach dem Rückbau geht die Fläche im übernommenen Zustand zurück.
Was passiert nach meiner Meldung, und wie lange dauert das?
Vier Schritte. Eine erste Einschätzung aus Lage, Netznähe und planungsrechtlicher Ausgangslage bekommen Sie in wenigen Tagen. Die Netzprüfung beim zuständigen Netzbetreiber dauert mehrere Wochen — das ist der Schritt, an dem die meisten Standorte entschieden werden. Passt der Standort, folgt ein Pacht- oder Optionsangebot; passt er nicht, sagen wir das mit Begründung, und die häufigsten Begründungen stehen weiter oben.
Was kostet mich die Prüfung — und binde ich mich damit?
Nichts, und nein. Die Meldung ist unverbindlich, die Prüfung übernehmen wir auf eigene Kosten, und daraus entsteht für keine der beiden Seiten ein Anspruch. Gebunden sind Sie erst mit einem unterschriebenen Pacht- oder Optionsvertrag — und den sollten Sie vorher anwaltlich prüfen lassen, auch wenn er von uns kommt.
Muss ich selbst investieren?
Nein. Sie stellen die Fläche zur Verfügung und erhalten dafür Pacht; Entwicklung, Bau und Betrieb liegen beim Projekt. Eine Beteiligung ist möglich, wenn Sie sie wollen — das ist dann aber eine andere Vereinbarung mit anderem Risiko, und sie ist nie Voraussetzung. Wer Ihnen für die Prüfung oder die Entwicklung Geld abverlangt, macht etwas anderes als wir.
Wie funktionieren Pachtmodelle grundsätzlich?
Üblich ist eine jährliche Pacht je Hektar oder je installiertem Megawatt, meist an die Verbraucherpreise indexiert. Manche Verträge sehen zusätzlich eine Beteiligung an den Erlösen vor — die chancenreichere und zugleich unsichere Variante. In der Entwicklungszeit vor dem Bau wird meist eine geringere Sicherungszahlung vereinbart; die volle Pacht beginnt mit Bau oder Inbetriebnahme. Konkrete Zahlen nennen wir hier nicht: Sie hängen an Netznähe, Anschlusskapazität und Projektgröße und schwanken erheblich.
Über welche Laufzeit spricht man?
20 bis 25 Jahre ab Inbetriebnahme sind der Regelfall, oft mit Verlängerungsoption. Davor liegen ein bis drei Jahre Entwicklung, die vertraglich meist schon mitgesichert werden — die tatsächliche Bindung ist also länger als die Zahl im Vertragskopf. Die technische Auslegung der Anlage geht von einer kürzeren Betriebsdauer aus als die Pacht; diese Differenz deckt Austausch und Rückbau.
Ist so ein Speicher gefährlich?
Moderne Anlagen mit Lithium-Eisenphosphat-Zellen haben ein anderes Brandverhalten als die Batterien in Mobiltelefonen. Zum Genehmigungsverfahren gehören ein Brandschutzkonzept und die Abstimmung mit der Feuerwehr. Ohne diese Nachweise wird nicht gebaut.
Macht die Anlage Lärm?
Sie hat Lüfter oder eine Flüssigkühlung, die im Betrieb hörbar sind. Ein Schallgutachten weist nach, dass die Grenzwerte an der nächsten Wohnbebauung eingehalten werden. Es ist Teil der Genehmigung, nicht optional.
Ich habe schon einen Solarpark. Geht das zusammen?
Das ist sogar der günstigste Fall. Der Speicher nutzt den vorhandenen Netzanschluss mit — die Branche nennt das Colocation. Ob und wie das mit einer laufenden EEG-Vergütung zusammengeht, regelt seit 2026 MiSpeL.
Was passiert mit meiner Fläche am Ende der Laufzeit?
Der Rückbau ist Vertragsbestandteil und über eine Sicherheit hinterlegt, damit er nicht an Ihnen hängen bleibt, falls der Betreiber wechselt oder ausfällt. Die Fläche geht in dem Zustand zurück, in dem sie übernommen wurde: Fundamente, Kabel und befestigte Flächen werden entfernt. Was mit den Zellen geschieht — Weiterverwendung oder stoffliche Verwertung — entscheidet ein Markt, den es in dieser Größe noch nicht gibt. Für Sie ist entscheidend, dass die Sicherheit unabhängig davon besteht.
Quellen
Quellen zuletzt abgeglichen am
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: Verwaltungsgebiete 1:2 500 000 (VG2500), Bundesländergrenzen, ETRS89 / UTM Zone 32N. Stand 2026-09-13. Zur Quelle
- OpenStreetMap-Mitwirkende: power=substation mit Spannungsangabe ab 110 kV sowie boundary=postal_code, abgefragt über die Overpass-Schnittstelle. Stand 2026-09-13. Zur Quelle
- Rödl & Partner (Erläuterung des Geothermiebeschleunigungsgesetzes): Batteriespeicher im Außenbereich – Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB. Stand 2025-12-11. Zur Quelle
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung: Bundesgerichtshof billigt Baukostenzuschuss für Batteriespeicher (Beschluss vom 15.07.2025, EnVR 1/24). Stand 2025-07-15. Zur Quelle
- Bundesnetzagentur (Monitoring), berichtet von pv magazine: Netzanschlussanfragen und -zusagen für Batteriespeicher im Jahr 2025. Stand 2026-08-25. Zur Quelle
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 118 EnWG – Übergangsregelungen. Stand 2025-11. Zur Quelle
- Raue Rechtsanwälte (Erläuterung): AgNes: BNetzA veröffentlicht vollständigen Festlegungsentwurf zur neuen Netzentgeltsystematik Strom. Stand 2026-08. Zur Quelle